Arten der Bestattung


Erdbestattung

 

Die Erdbestattung eines Verstorbenen erfolgt ausschließlich auf staatlich genehmigten Bestattungsplätzen in einem Sarg auf einem Friedhof. Es besteht die Möglichkeit einer Trauerfeier am Sarg vor der Beerdigung. Nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz muss sie innerhalb von acht Tagen vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesundheitsamt eine Verlängerung der Wartefrist beantragt werden. Die Abschiednahme, Trauerfeier oder Beisetzung erfolgt wahlweise als Abschiednahme am offenen Sarg vor der Beerdigung, bei einer Trauerfeier am Sarg mit anschließender Beisetzung, als musikalisches Gedenken am Sarg mit anschließender Beisetzung oder in aller Stille.




Feuerbestattung

 

Die/der Verstorbene wird  in einem Einäscherungssarg  im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation - als Trauerfeier am Sarg, oder nach der Kremation – als Trauerfeier an der Urne oder feierliche Urnenbeisetzung. Folgende Arten von Urnengräbern gibt es: anonymes Urnengemeinschaftsgrab, Urnengemeinschaftsgrab mit Stein,  

Urneneinzelgrab oder Urnenfamiliengrab als Reihen- oder Wahlgrabstelle oder 

Ruhestätte in einer Urnenwand.




Seebestattung

 

Nach der Einäscherung (Feuerbestattung) wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen an den Bestatter gesandt, der die Seebestattung durchführt. 

Seebestattungen können überall in der Welt erfolgen. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation – als Trauerfeier am Sarg oder danach als Trauerfeier an der Urne. Die Beisetzung der Urne auf See kann anonym oder im Beisein der Angehörigen erfolgen.

 




Naturbestattung

 

Die/der Verstorbene wird in einem Einäscherungssarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne in einem Friedwald oder Ruheforst beigesetzt. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation als Trauerfeier am Sarg oder danach als Trauerfeier an der Urne.